Auf Grundlage des Fragebogen und einem ausführlichen Beratungsgespräch, ermitteln wir eine Bedarfsanalyse, welche es uns ermöglicht, Ihnen ein individuelles und unverbindliches Kostenangebot zu erstellen. Die Kosten richten sich dabei immer nach Ihren individuellen Anforderungen und Bedürfnissen.
Für unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung aus Polen erheben wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 297,50 € inkl. 19% MwSt. Die monatliche Gebühr für Ihre 24-Stunden-Betreuung aus Polen ist individuell und richtet sich maßgeschneidert genau nach Ihren Ansprüchen und Bedürfnissen. Sie bezahlen letztendlich nur das, was Sie benötigen und wünschen.
Ausgehend von einem monatlichen Grundkostenbetrag in Höhe von 2.400,00 € kommt es darauf an, welche Qualifikationen, Sprachkenntnisse und Erfahrungswerte Sie sich von Ihrer Betreuungskraft wünschen. Darüber hinaus müssen wir als Direktanbieter auch das Aufgabengebiet und den Betreuungsumfang in unsere Berechnungen der Kosten wie folgt mit einfließen lassen:
Als zusätzlicher Aufwand müssen Unterkunft und Verpflegung für die Betreuerinnen gerechnet werden. Diese sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen ausführlich über den notwendigen Pflegebedarf, beraten Sie detailliert über die Kosten und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Die Reisekosten Ihrer Betreuungskraft sind von Ihnen zu erstatten. Sie betragen 250,00 € für eine Hin- und Rückfahrt.
Wichtig: Jede der vermittelten Betreuerin ist eine selbständige Gewerbetreibende im Bereich Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung. Die Betreuerin steht durch ihre Selbstständigkeit zu Ihnen daher in keinem Angestelltenverhältnis.
Es werden Rechnungen an die zu betreuenden Person im Namen der Betreuerin erstellt. Die Betreuerinnen tragen ein eigenes wirtschaftliches Risiko. Weder wir als Vermittler, noch Sie als Kunde bestimmen Ort, Zeit, Dauer noch eine konkrete Ausübungsart der Tätigkeiten näher und haben diesbezüglich auch kein Weisungsrecht. Es wird ein Dienstleistungsvertrag direkt zwischen der Betreuerin und der zu betreuenden Person geschlossen. Die Betreuerinnen legen die Preise für ihre Dienstleistung eigenständig fest.