Was umfasst das Tätigkeitsfeld der Betreuungskräfte?

Folgende Tätigkeiten gehören zum Aufgabengebiet der Betreuungskräfte:

Haushaltsführung, hier insbesondere:

  • Reinigung des Wohnbereichs
  • Kochen
  • Wäsche waschen und Bügeln
  • Einkaufen
  • Leichte Pflege im Außenbereich (Bürgersteig kehren, Laub fegen, Blumen gießen)

Grundversorgung, hier insbesondere:

  • Hilfe bei der Körper- und Intimpflege
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Nächtliche Einsätze bei Bedarf

Betreuung im sozialen Bereich, hier insbesondere:

  • Gemeinsame Spaziergänge
  • Gesellschaftsspiele spielen
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Veranstaltungen

Nicht vorgesehen sind:

  • Behandlungspflege & Intensivpflege (z.B. Überwachung der Beatmung, Absaugen bei Tracheostoma, Legen von PEG-Zugang/Stoma/Katheter, Injektionen verabreichen, Wundversorgung)
  • Reine Nachtwache
  • Größere Gartenarbeiten (Rasen mähen, Unkraut jäten, Gehölzschnitt)
  • Fenster- und Gardinenreinigung 
  • Reparaturen am und im Haus / in der Wohnung
  • Entrümpelung von Dachböden, Abstellkammern und Kellerräumen
  • Fachmännische Parkett-, Teppich- und Möbelaufbereitung